Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Friedrich Epple GmbH Vertrieb AGM MOTORS, nachfolgende AGM genannt
1. Allgemeines/Geltung
Alle Verkäufe erfolgen, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, unter Zugrundelegung der nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen der Parteien, und zwar auch ohne wiederholte Bekanntgabe für häufige Geschäfte. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Verkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten AGM auch dann nicht, wenn AGM nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widerspricht oder ohne Widerspruch eine Bestellung ausführt. Für Verbrauchsgüterkäufe gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit handeln (§14 BGB).
3. Angebote
Angebote von AGM sind freibleibend und unverbindlich. Auch Angaben und Abbildungen sind wegen der ständig fortschreitenden Entwicklung unverbindlich. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn diese durch AGM schriftlich bestätigt sind. Mit Abgabe von Angebot und Produktinformationen ist AGM berechtigt, jederzeit weitere Angebote jeglicher Art (Mailing, Fax usw.) bis auf schriftlichen Widerruf zuzusenden.
4. Auftragsannahme
Der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) ist an seine Bestellung / den Auftrag 6 (sechs) Wochen gebunden. Aufträge werden dadurch angenommen, dass sie von AGM entweder schriftlich bestätigt werden oder AGM innerhalb 6 (sechs) Wochen nach Erhalt des Auftrages nicht widerspricht oder AGM den Auftrag ausführt. AGM ist berechtigt, auch telefonische sowie per Fax oder auf elektronischem Wege eingehende Aufträge entgegenzunehmen. Durch diese Art der Auftragserteilung entstehende übermittlungsfehler gehen jedoch allein zu Lasten des Käufers.
5. Lieferung, Lieferfristen und Lieferverzug
a) Die Lieferungsart und -weise steht dem Verkäufer frei. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware das Lager des Verkäufers verlassen hat.
Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in Betrieben von Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Transportschwierigkeiten berechtigen AGM, die vertraglichen Leistungen erst nach Beseitigung des Hindernisses zu erbringen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers (Unternehmer/Verbraucher) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
b) Liefert der Verkäufer nicht innerhalb der vereinbarten unverbindlichen Lieferfrist, so kann der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Verkäufer erfolglos schriftlich eine Nachfrist von mindestens 6 (sechs) Wochen gesetzt hat und diese Frist abgelaufen ist. Schadensersatz statt der Leistung kann der Käufer (Unternehmer) in diesem Fall nur verlangen, wenn der Verkäufer die Verzögerung oder Nichtlieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Macht der Käufer (Unternehmer) in diesem Falle von seinem Recht Gebrauch, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, so beschränken sich seine Ansprüche auf den bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden. Dieser ist jedoch begrenzt auf höchstens 15 % des Auftragswerts.
Der Versand einschließlich etwaiger Rücksendungen geschieht ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers, selbst wenn die Transporte durch das Personal von AGM erfolgen.
c) Die in den Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die änderungen für den Käufer (Unternehmer) zumutbar sind.
d) Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten, usw. sind nur als annähernd zu betrachten. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantien, sondern dienen nur der Feststellung, ob der richtige Kaufgegenstand geliefert ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Vorschriften der §§ 280 ff. BGB.
6. Abnahme - Rücktritt vom Vertrag und Nichterfüllung
a) Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers (Unternehmer/Verbraucher) verzögert, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer (Unternehmer/Verbraucher) ab Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferungsfrist oder ab Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Höhe von mindestens 2% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu berechnen. Des Weiteren verpflichtet sich der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) in diesem Falle eine Anzahlung von mindestens 30% zzgl. MWSt. des Kaufpreises nebst anstehender Einlagerungskosten an den Verkäufer unverzüglich nach erster Anforderung zu leisten.
b) Der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) hat sofort nach Zugang der Bereitstellungserklärung den Kaufgegenstand abzunehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, ihn nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.
Bleibt der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
c) Tritt der Käufer (Unternehmer) mit Einverständnis des Verkäufers vom Vertrag zurück oder erfüllt der Käufer (Unternehmer) die ihm aus dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Rücktritt des Käufers zu vertreten hat. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Käufer ist auf die Schadensersatzforderung im Punkt 6.c. hingewiesen worden. Für einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen für sein Widerrufsrecht (§ 355 BGB).
d) Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer (Unternehmer/Verbraucher) oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden, wenn diese vom Fahrzeuglenker vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Fahrer fährt auf eigenes Risiko und ist nicht über den Verkäufer versichert.
7. Preise
Preisangaben verstehen sich ab Lager AGM zuzüglich gültiger Umsatzsteuer, Montage, Frachtkosten, Verpackung, Porto und Versicherung. Die Preisstellung erfolgt auch bei Auslandsaufträgen in EUR (Euro), sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Die Angebotspreise sind freibleibend. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auslieferung.
8. Nutzung
Sie können diese Rechtsfolge vermeiden, in dem Sie eine Ingebrauchnahme der Ware außer zur Prüfung unterlassen. Für jeden gefahrenen Kilometer berechnet Roller-Terminal 0,45 Euro, für die Reinigung verschmutzter Fahrzeuge ab 50, 00 Euro (je Zeitaufwand). Für die Rücksendung der Sache hat der Käufer die Verpackung aufzubewahren. Ohne entsprechende Verpackung gestaltet sich ein Rücktransport sehr schwierig. Die dadurch verursachten Kosten werden von Roller-Terminal nicht übernommen und dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Montagekosten von 149 € können ebenfalls nicht erstattet werden, da es sich hierbei um eine speziell für den Kunden durchgeführte Dienstleitung handelt. Dies gilt auch für mehrpreise für Mofaversionen bzw. Mofaumrüstungen.
9. Abtretung von Forderungen
AGM ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. In diesem Falle gilt der Gerichtsstand des Zessionars innerhalb Deutschlands als vereinbart.
10. Zahlungsbedingungen - Zahlungsverzug
Rechnungen von AGM sind zahlbar zu den auf den Auftragsbestätigungen und/oder Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, sind Rechnungen am Tage nach deren Eingang beim Käufer netto zahlbar. Scheckzahlungen gelten erst mit Erteilung der Gutschrift durch die Einzahlungsbank von AGM als bewirkt.
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung unter Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Alle mit dem Wechselgeschäft in Zusammenhang stehenden Spesen, insbesondere Diskontspesen, gehen stets zu Lasten des Käufers. Falls Wechsel im Depot von AGM verbleiben, ist AGM berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu berechnen. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
Vertreter von AGM sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit einer besonderen schriftlichen Vollmacht, die auf den jeweiligen Einzelfall bezogen ist, berechtigt. Die Zahlung des Käufers an den Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht hat gegenüber AGM keine befreiende Wirkung. Bei überschreitung der Zahlungsfrist werden die banküblichen Sollzinsen für Kontoüberziehung ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Die Geltendmachung eines Aufrechnungsrechtes ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung von AGM bestritten wird oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
Kommt der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) mit einer Zahlung in Verzug, so wird ihm eine Frist zur Begleichung seiner Verbindlichkeit gesetzt. Bei erfolgloser Fristsetzung behält sich AGM das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Partner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch den Lieferanten im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.
11. Versand, Gefahrenübergang und Rücksendungen
a) Lieferungen und Versand erfolgen unfrei und auf Gefahr des Käufers (Unternehmer/Verbraucher) ab Werk (EXW - ex works) AGM. Es gelten die Bestimmungen der Incoterms 2000. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware ab Niederlassung AGM an den Käufer (Unternehmer/Verbraucher) oder den Versandbeauftragten des Verkäufers über - auch wenn es sich hierbei um eigene Leute des Verkäufers handelt - spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers des Verkäufers unabhängig vom Versendungsort auf den Käufer (Unternehmer/Verbraucher) über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Käufers (Unternehmer/Verbraucher) wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie wegen sonstiger versicherbarer Risiken versichert. Hierzu ist der Verkäufer auch dann berechtigt, aber nicht verpflichtet, wenn der Abschluss einer Versicherung angemessen ist. Ein Entschädigungsantrag ist im Falle eines Schadens (z. B. Transportschadens etc.) vom Empfänger selbst zu stellen.
Ist kraft Gesetzes oder Kraft der Bestimmungen des Transporteurs oder des Versicherers der Empfänger der Sendung zur Geltendmachung von Schäden berechtigt oder verpflichtet, so verpflichtet sich der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) als Empfänger der Sendung den Verkäufer baldmöglichst in die Lage zu versetzen, entsprechende Ansprüche gegen den Versicherer oder Transporteur zu stellen. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung derartiger Ansprüche ist der Käufer als Empfänger verpflichtet, den Verkäufer von den Kosten vorweg freizustellen.
b) Rücklieferungen und Versand (auch von Gewährleistungs- und Garantieteilen) erfolgen vom Käufer (Unternehmer) frachtfrei und auf seine Gefahr. Montage und Versandkosten werden nicht rückerstattet. Für einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Sachmängelhaftung nach den Vorschriften der §§ 437 BGB.
12. Sonstige Ansprüche, Haftung, Gewährleistung, Mängelrüge
Für Verbrauchsgüterkäufe gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Sachmängelhaftung. Im übrigen haftet AGM für Sachmängel nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Sachmängel wird ausgeschlossen. Der Verkäufer leistet an den Wiederverkäufer, Händler (Unternehmer) Gewähr dafür, dass die Kaufsache nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde, wobei als Maßstab nicht die Großserienproduktion, sondern der Maßstab der Kleinserienproduktion heranzuziehen ist. Der Käufer (Unternehmer/verbraucher) ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang und in Anwesenheit des Lieferers zu überprüfen und offensichtliche Sachmängel anzuzeigen. Für angezeigte Mängel nach Abfahrt des Lieferers entfällt die Gewährleistungspflicht für offensichtliche Mängel. Nach Ablauf einer Frist von einem Jahr (Unternehmer), von 2 Jahren (Verbraucher) seit Gefahrenübergang auf den Käufer können alle anderen Mängel, gleich aus welchem Grund, nicht mehr geltend gemacht werden. AGM gibt nur dann 24 Monate Gewährleistung, wenn jegliche Reparaturen Seitens des mobilen Service Dienstes von AGM bzw. einer qualifizierten und von AGM geschulten Vertragswerkstatt nach dem Inspektionsplan von AGM ausgeführt und Nachbesserungen/änderungen durch den Käufer oder durch Dritte unterlassen werden. Weiterhin entfällt jegliche Gewährleistung wenn, die vorgeschriebenen Serviceintervalle nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht durchgeführt wurden. Gewährleistung besteht ferner nicht für Verschleißteile, äußerliche Gebrauchspuren (z. B.: Haarrisse in der Verkleidung, Lackschäden) und bei unsachgemäßer Nutzung. Die vom Hersteller zugesagte Garantie bleibt hiervon unberührt. Verbraucher haben auf B-Ware, die sie über ebay erwerben bzw. auf Ware die sie auf Grund eines ebay Angebotes vor Ort (69509 Mörlenbach oder jedes andere Auslieferungslager) abholen, ausschließlich eine Gewährleistung von 12 Monaten. Bei Zwischenverkäufen (Unternehmern) entfällt die Gewährleistung auf vorgenannte B-Ware. Als B-Ware werden Verkaufsartikel bezeichnet, die nicht mehr original verpackt sind, bzw. bei denen die Originalverpackung beschädigt ist oder fehlt. Ebenfalls gehören hierzu Artikel, die nur einmal ausgepackt und vorgeführt, bzw. vom Kunden angesehen wurden, Rest- und Sonderposten sowie Gebrauchtfahrzeuge. Die Artikel weisen kleine und eher geringfügige optische Mängel (leichte Gebrauchsspuren, Lackschäden, fehlerhafte Beklebungen) auf, die keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges haben. Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge ist AGM nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzteillieferung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind für den Käufer (Unternehmer) ausgeschlossen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung bleibt dem Käufer (Unternehmer/Verbraucher) vorbehalten, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) zu verlangen.
In Fällen des Rückgriffs des Käufers (Unternehmer) nach § 478 BGB gegen AGM bei erfolgreicher Minderung oder Rückgabe des Verbrauchers gilt folgendes:
a. Bei Minderung übernimmt AGM die Minderungsquote, die sich aus der Weiterveräußerung zum Verbraucher oder zum weiteren Zwischenhändler ergibt, sofern diese Minderungsquote dem Mangel, der zur Minderung berechtigte, angemessen ist.
b. Bei Rückgabe an AGM erhält der Käufer (Zwischenhändler) eine Gutschrift in Höhe der Hälfte des Nettopreises, den der Käufer an AGM gezahlt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Beim Verkauf von gebrauchten Produkten oder beim Verkauf von Produkten, die gesetzmäßig als gebrauchte Produkte gelten, wird die Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher auf 12 Monate begrenzt, gegenüber dem Zwischenhändler (Unternehmer) wird sie ausgeschlossen.
Eine Verlängerung der Gewährleistung oder der Garantie kann beim Kauf gegen zu vereinbarende Zuzahlungsbeträge an AGM mit AGM vereinbart werden. Zuzahlungspreise sind von Fall zu Fall bei AGM zu erfragen. Eine Garantie- oder Gewährleistungsverlängerung gilt nur dann als vereinbart, wenn sie vorher von AGM schriftlich bestätigt worden ist. Ein Anspruch auf Gewährleistung- und Garantieverlängerung besteht nicht. Mündliche Zusagen haben keinerlei Gültigkeit.
13. Gewährleistung bei Zwischenverkäufen
Bei Zwischenverkäufen bezieht sich die Gewährleistung lediglich auf Ersatzteile im Sinne der Gewährleistung, wobei Verschleißteile Ausgeschlossen sind. Gewährleistungsdauer beträgt maximal 12 Monate ab Lieferdatum. Kosten für den Ein- und Ausbau der Teile sind vom Zwischenverkäufer zu tragen und ist mit der verdienten Provision abgegolten.Zwischenverkäufe sind gemäß unserer ebay Bestimmungen für über ebay erworbene Waren ausgeschlossen.
14. Montage und Inbetriebnahme
Der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Montage und Inbetriebnahme der gekauften Geräte nur durch Fachpersonal erfolgt, falls die Inbetriebnahme nicht durch den Verkäufer erfolgt. Bei Inbetriebnahme der Geräte durch den Verkäufer ist der Verkäufer zur Einhaltung der postalischen Bestimmungen verpflichtet. Käufer und Verkäufer sind darüber einig, dass Geräte ohne postalische Zulassung nur für den Export bestimmt sind.
Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf der Verletzung postalischer Bestimmungen, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme beruhen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
15. Eigentumsvorbehalt
15.1. AGM behält sich das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Insbesondere gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.
Werden Waren, an den AGM sich das Eigentum vorbehalten hat, durch den Käufer (Unternehmer/Verbraucher) weiterveräußert, so tritt er schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen zur Sicherheit in Höhe der Ansprüche von AGM an AGM ab. Auf Verlangen von AGM ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und AGM die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seine Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer hat AGM zu diesem Zweck auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Auch AGM kann bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers dessen Schuldner direkt von der Abtretung benachrichtigen und die abgetretene Forderung bei den Kunden einziehen.
15.2. Der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) darf die im Eigentumsvorbehalt von AGM stehenden Waren nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger AGM unverzüglich mitzuteilen. Das Recht der Verarbeitung oder Weiterveräußerung erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Es besteht Einigkeit darüber, dass im Falle einer Be- oder Verarbeitung AGM Hersteller im Sinne des § 950 BGB ist, so dass die so entstandene neue Sache im Eigentum von AGM verbleibt und als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche von AGM dient.
15.3. Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen, nicht AGM gehörenden Waren, dann gilt als vereinbart, dass der Käufer (Unternehmer/Verbraucher) AGM anteilmäßiges Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zur neuen einheitlichen Sache überträgt.
15.4. AGM ist berechtigt, die Geschäftsräume des Käufers (Unternehmer) zu den ortsüblichen Zeiten zu betreten, um sich vom Vorhandensein der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und deren Zustand zu überzeugen. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers Unternehmer/Verbraucher) ist AGM berechtigt, die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen. Der Käufer ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Diese kann zu ortsüblichen Zeiten nicht verweigert werden. AGM kann die Ware freihändig ohne vorherige Fristsetzung verkaufen oder versteigern lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
15.5. Übersteigt der realisierbare Wert der an AGM gegebenen Sicherheiten die Forderungen von AGM um mehr als zwanzig vom Hundert, so ist AGM auf Verlangen des Käufers zur Freigabe der Sicherheiten in Höhe des die Forderungen um mehr als zwanzig vom Hundert übersteigenden Wertes verpflichtet, wobei AGM die Wahl der freizugebenden Gegenstände zusteht.
16. Sicherung
Gerät der Käufer vor Auslieferung des Auftrages in Zahlungsschwierigkeiten oder werden Zahlungsschwierigkeiten während der Laufzeit eines Auftrages erkennbar, so ist AGM berechtigt, entweder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag unter Berechnung der AGM eventuell entstandenen Aufwendungen zurückzutreten. AGM ist nach seiner Wahl berechtigt, sofortige Barzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.
17.Widerrufsrecht
Als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen bzw. dem von Ihnen genannten Lieferempfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht, bevor der Verkäufer seine Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie seine Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Friedrich Epple GmbH, Ortsstraße 23, 64678 Lindenfels-Glattbach, Telefax: 06255-30019,
Email: info@eppella.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzungen der Sache bzw. des Wertes der Nutzungen besteht nicht. Können Sie dem Verkäufer die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Eine Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung besteht desweiteren nur, soweit Sie der Verkäufer gem. § 357 Abs.3 Satz 1 BGB spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen hat, sie zu vermeiden.
Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Sie haben die die Kosten der Rücksendung gem. § 357 Abs. 2 BGB zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
19. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von AGM. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und anlässlich des Abschlusses des Vertrages entstehenden Streitigkeiten, einschließlich derjenigen über die Rechtswirksamkeit, ist 64658 Fürth/Odw.
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht. Ausgeschlossen sind die Vorschriften des UN-Kaufrechts (CISG).
20. Salvatorische Klausel/Schlussbestimmung
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen oder Teile von ihnen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt sodann eine Regelung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Es gelten immer die neuesten allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Stand 11/2009
